Braucht ein Babysitter eine Versicherung in der Schweiz?

Braucht ein Babysitter eine Versicherung in der Schweiz?

Bei Babysits
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Für Familien ist es wichtig einen passenden Babysitter zu finden und für Kinderbetreuer einen tollen Babysitter Job. Die Suche danach ist oft sehr zeitintensiv und mühevoll. Wenn endlich der Babysitting Termin da ist, denken viele nicht an eine Versicherung für Notfälle, jedoch kann diese gesetzlich verpflichtend sein. Wir bringen Licht ins Dunkel rund um den Versicherungs Wirrwarr!

Sozialversicherung

Es ist gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber, die Personen im privaten Haushalt beschäftigen, einen Teil von dem ausbezahlten Lohn Sozialversicherung zu entrichten. Auch die Beitragspflicht von AHV,IV,EO und ALV sind gesetzlich geregelt. Für Babysitter gelten, seit 1. Januar 2015, aber nur teilweise diese Regeln. Folgendes ist für Kinderbetreuer zu beachten:

  • Für Babysitter zwischen 13 und 18 Jahren sind keine Beiträge an Sozialversicherungen zu verrichten.
  • Für Babysitter zwischen 18 und 25 Jahren müssen keine Beiträge entrichtet werden, wenn sie nicht wollen und maximal CHF 750 im Jahr verdienen.
  • Erwerbstätige Babysitter ab 18 Jahren, welche neben dem Babysitten ein normales Erwerbseinkommen haben, müssen Sozialversicherung entrichten.
  • Nichterwerbstätige Babysitter ab dem vollendeten 20. Lebensjahr, müssen AHV,IV und EO entrichten.

Babysitter ab dem vollendeten 18 Lebensjahr (Beispiel: Wird der Babysitter am 12. April 2018 volljährig, so sind die Beiträge ab dem 1. Januar 2019 geschuldet), haben die Möglichkeit Sozialversicherung zu zahlen, wenn sie darauf bestehen. Die Beiträge für AHV,IV,EO und ALV werden je zur Hälfte vom Babysitter und der Eltern getragen. Diese machen immer 12,75 Prozent des Lohnes aus, egal wie hoch dieser war.

Unfallversicherung

Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Arbeitgeber nicht mehr verpflichtend einen Babysitter für eine Unfallversicherung anzumelden. Sinnvoll ist es jedoch trotzdem, da beim Spielen mit Kindern schnell etwas passieren kann. Folgende Regeln gelten hier:

  • Babysitter zwischen 18 und 25 Jahren, benötigen keine obligatorische Unfallversicherung sofern sie pro Familie nicht mehr als CHF 750 pro Jahr verdienen.
  • Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr ist eine Unfallversicherung obligatorisch
  • Zwischen 13 und 25 Jahren muss sich der Babysitter grundsätzlich selber um eine Unfallversicherung kümmern

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch, jedoch sehr ratsam! Wenn ein Schaden im Haushalt der Familie während dem Babysitting Termin passiert, kommt es immer darauf an, wer diesen verursacht hat. Im Falle des Babysitters müssen sich dessen Eltern, wenn noch nicht über 18 Jahre, um solch eine Versicherung kümmern beziehungsweise dieser selbst. Für Familien ist es auch ratsam eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da beim Indoor Spielen oft einige Malheure passieren können.

Unser Fazit

Wir von Babysits empfehlen unseren Babysittern und Eltern auf jeden Fall eine private Unfall- sowie Haftpflichtversicherung abzuschließen, da man nie weiß, was passieren kann. Eine teure Vase geht kaputt während dem Fußballspielen im Haus oder der Babysitter bricht sich einen Arm während dem gemeinsamen Spielen mit dem Kind. Diese Fälle können manchmal sehr teuer und unangenehm werden, somit ist es ratsam ausreichend versichert zu sein und die Sicherheit zu haben, dass im Notfall alles ordnungsgemäß geregelt ist.

Checkliste Versicherungen

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Da dieser Artikel keine individuelle Beratung ersetzen kann, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit. Mehr dazu unter babysitter.redcross.ch/de.

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